Informationen zum Verbot von Halogenlampen

Die bisherigen EU-Verordnungen (244/2009, 245/2009, 347/2010 und 1194/2012) hatten bereits große Auswirkungen auf das Angebot an Leuchtmitteln. Das Verkaufsverbot von Halogenlampen wurde in mehrere Phasen ausgearbeitet. Seit September 2021 ist ein weitgehendes Halogenlampenverbot in Europa und der Schweiz in Kraft. Aktuell stehen T5 und T8 Leuchtstofflampen vor dem aus. Halogen-Pins (G4, GY6.35 und G9) werden ab September 2023 verboten. Die sogenannte EU ROHS RICHTLINIE 2011/65/EU neu regelt, dass Quecksilber in Leuchtmitteln weiter eingeschränkt werden soll. Die gesetzlichen Maßnahmen haben zur Folge, dass die Lampen EU-weit schon bald nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen.

Lohnt es sich Leuchtstoffröhren auf LED umzurüsten?

T5 und T8 Leuchtstoffröhren werden 2023 verboten

Ab August 2023 tritt ein EU-Verbot für die gängigen T5/ T8 Leuchtstoffröhren in Kraft. Ziel ist es, dass die „Neonröhren“ sukzessive vom Markt verschwinden, da sie mit Quecksilber belastet sind. Wir bieten nachhaltige und magnetische LED Umrüstplatinen an, mit denen Sie die verschiedenen Arten von Leuchtstoffröhren im handumdrehen selbst ersetzen können. Der Umstieg auf LED lohnt sich in jedem Fall.

LEDs haben viele Vorteile gegenüber Halogen

  • LEDs verbrauchen bei gleicher Lichtqualität bis zu 92 % weniger Energie
  • LEDs haben heute eine annähernd so gute Farbwiedergabe wie Halogenleuchten
  • LEDs erzeugen kaum Wärme und senden keine Infrarotstrahlen aus
  • Die Farbtemperatur ist nicht an den Lichtstrom gebunden
  • LEDs haben eine höhere Lebensdauer
  • LED Lampen sind umweltfreundlich und enthalten keine giftigen Chemikalien

Welche veralteten Leuchtmittel sind noch betroffen?

Generell geht es um Halogenlampen der ehemaligen Effizienzklasse D, mit E27-Sockel 20 W - 75 W, E14-Sockel 20 W - 50 W, G9-Sockel (Stiftsockel) 40 W, GU10-Sockel (Halogenstrahler) 20 W - 75 W. Im Wesentlichen sind Halogenlampen ohne Reflektor, die einen Lichtstrom zwischen 60 – 12000 lm abstrahlen und die mit 230 bis 240 Volt betrieben werden, betroffen - die sogenannten Hochvolt-Halogenbirnen.

Weiterhin ist der Verkauf klarer Halogenlampen mit R7s-Sockeln welche mindestens die Energieklasse C erfüllen, erlaubt. Auch energiesparende Halogenlampen, die mindestens die Energieklasse B einhalten, sind nicht betroffen.

In der Tabelle sind Verbrauch, Ersparnis in Prozent und die Lebensdauer verschiedener Leuchtmittel zusammengestellt, die eine ähnlichen Lichtstrom erzeugen wie ein 60 Watt Birne. Das entspricht bei einer LED Lampe etwa 700 - 800 Lumen.

Leuchtmittel Verbrauch Ersparnis Lebensdauer
E27 Halogenbirne 46 - 48 Watt 20 - 23 % 2000 - 3000 h
E27 LED 7 - 9 Watt 85 - 88 % 20000 - 40000 h
E14 Halogenbirne 46 - 48 Watt 20 - 23 % 2000 - 3000 h
E14 LED 7 - 9 Watt 85 - 88 % 20000 - 40000 h
G9 Halogenbirne 48 - 50 Watt 17 - 20 % 2000 - 3000 h
G9 LED 6 - 7 Watt 88 - 90 % 20000 - 40000 h
GU10 Halogenbirne 120° *
GU10 LED 120° 5 - 6 Watt 90 - 92 % 20000 - 40000 h
R7S Halogenbirne 46 - 48 Watt 20 - 23 % 2000 - 3000 h
R7S LED 7 - 8 Watt 87 - 88 % 20000 - 40000 h

* Keine Größe die im Handel erhältlich ist.

Welche Leuchtmittel sind verboten bzw. welche erlaubt?

Wichtige Informationen für den Verbraucher

Wie zuvor bei den Glühbirnen dürfen Halogenlampen, die sich bereits im Handel befinden, weiter verkauft werden. Verbraucher sollten sich aber nicht aus dieser Quelle auf Vorrat eindecken, denn die LED-Ersatzprodukte sind ausgereift und verbrauchen nur einen Bruchteil des Stroms, den die veralteten Leuchtmittel benötigen. 

Rechenbeispiel (Grundbeleuchtung 25 m² Wohnzimmer)

Für diese Größe wird eine Helligkeit von 2500 Lumen (25 mal 100 Lumen) empfohlen. Eine Halogen-Lampe benötigt für diese Lichtleistung rund 100 Watt. Die Energiekosten betragen dann bei rund 4 Stunden täglicher Beleuchtung 46,72 Euro/ Jahr. Hierzu wurde ein durchschnittlicher Strompreis von 32 Cent je Kilowattstunde verwendet.

Im Vergleich dazu benötigen Sie für die gleiche Lichtleistung mit LEDs etwa 22 Watt. Der Stromverbrauch liegt daher bei nur 10,28 Euro/ Jahr.

 

Halogenlampen auf moderne LED umrüsten

Die verbotenen Halogenleuchtmittel sind Hochvoltlampen (230 Volt) und benötigen keinen Transformator. Für alle Bauformen und Leistungen finden Sie in unserem Onlineshop den passenden LED-Ersatztypen. Bei einer Energieeinsparung von bis zu 92 %, amortisiert sich der Ersatz einer Halogen durch ein LED Leuchtmittel in wenigen Monaten – bei einer Nennlebensdauer der LED Lampe von mindestens 20.000 Stunden.